Bowling und Kegeln kann nur schrittweise mit Öffnungen rechnen
Aus den zentralen Festlegungen der letzten Bund-Länder-Runde vom 03.03.2021 sind die Länderregierungen nunmehr angehalten, in ihren Verordnungen eine schrittweise Öffnung, auch des Sporttreibens, in Abhängigkeit von den Inzidenzzahlen zu ermöglichen.
Mit der Bestätigung des DOSB, dass Kegeln und Bowling im Leistungs- und Breitensport zur Gruppe der Individualsportarten gehört, bleibt abzuwarten, wie nunmehr diese Öffnungsschritte regional für die einzelnen Sportarten mit Hygienekonzepten und weiteren Vorgaben umgesetzt und deren Einhaltung vor Ort realisiert wird.
Als Individualsportart zählt unsere Sportart Kegeln und Bowling im DOSB-Sportarten-Vergleich als eine kontakt- und berührungslose Sportart nicht zu den Kontaktsportarten.
In diesem Sinne schließen wir uns der Pressemitteilung des DOSB an, "gemeinsam mit Augenmaß und hohem Verantwortungsbewusstsein zu agieren, damit die verordnete Bewegungslosigkeit bald ein Ende findet."
Auch wenn die einzelnen Schritte zur Öffnung an Bedingungen geknüpft und mit Fristen verbunden sind, können so KeglerInnen und BowlerInnen erst nach dem 22. März 2021 mit schrittweisen Öffnungen rechnen.
Pressemitteilung_einer_visualisierten_Darstellung_des_Deutschen_Olympischen_Sportbundes_(DOSB)
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